ZEIT FÜR IHRE SICHERHEIT

Tunnelwartung

Alle zwei Jahre muss ein Auto zum TÜV. Für einen Tunnel, durch den täglich Tausende Fahrzeuge fahren, gelten noch kürzere Prüfintervalle: Zweimal im Jahr muss die hochsensible Technik im B 11-Tunnel überprüft werden. Das geben die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ vor. Zur Wartung und Überprüfung der gesamten Betriebsausstattung und zur kompletten Reinigung der Wände und Entwässerungsanlagen einschließlich Pumpstationen sind Sperrungen erforderlich.

Die Straßenmeistereien nutzen die Sperrzeiten für die umfangreichen Reinigungsarbeiten.

 

Fragen und Antworten zur Tunnelwartung

Wie oft werden die Tunnel gewartet?

Straßentunnel müssen zweimal im Jahr überprüft, gewartet und gereinigt werden. Bewährt hat sich dabei je ein Termin im Frühling und ein Termin im Herbst. Im Winter sind diese Arbeiten nicht möglich, da die Straßenmeistereien im Winterdienst gebunden sind. Somit steht nur ein geringes Zeitfenster zur Verfügung, um die Abstände von einem halben Jahr einhalten zu können.

Grundlage für die Wartung sind die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“. Dank dieser Richtlinien sind Deutschlands Straßentunnel die sichersten der Welt.

Vergleichen lassen sich die regelmäßigen Tunnelwartungen mit den TÜV-Kontrollen am Auto oder Lkw. Auch diese sind in regelmäßigen Intervallen vorgeschrieben. Wenn zwischen zwei TÜV-Terminen zum Beispiel der Auspuff repariert oder die Stoßdämpfer ausgetauscht werden müssen, lässt sich das Intervall zur nächsten Hauptuntersuchung auch nicht beliebig verlängern.

Was wird dabei gemacht?

Während der Sperrung werden mehrere Arbeiten auf einmal erledigt. Dazu gehören die Kontrolle, Wartung und Pflege sowie die Überprüfung der Betriebstechnik. Darunter fällt alles, was elektronisch ist – denn in den Tunneln steckt viel mehr Technik, als der Autofahrer beim Durchfahren sieht. Lautsprecheranlage, Beleuchtung, Be- und Entlüftungsanlagen, Schranken und Computersysteme müssen kontrolliert und ihre Funktionsfähigkeit getestet werden.

Zudem wird der Tunnel gereinigt – Mitarbeiter der Straßenmeistereien waschen die Tunnelwände, die vor allem nach dem Winter durch Abgasablagerungen und Salz vom Winterdienst verschmutzt sind. Auch die Entwässerungseinrichtungen werden gereinigt, damit das Wasser wieder ungehindert abfließen kann.

Kann man das nicht nachts machen?

Wir arbeiten mit Teilsperrungen, soweit es möglich ist. In einröhrigen Tunneln – wie dem Nord-Tunnel in Deggendorf und dem Riedbergtunnel in Regen – lässt sich eine Vollsperrung über nahezu den gesamten Wartungszeitraum jedoch nicht vermeiden: Um den Anforderungen des Arbeitsschutzes gerecht zu werden, dürfen in einröhrigen Tunneln keine Arbeiten unter Verkehr durchgeführt werden.
Durch die Umstellung von der früher noch erlaubten Teilsperrung auf die jetzige Vollsperrung können die Arbeiten jedoch schneller und effizienter durchgeführt werden. Zusammen mit dem Kauf eines zusätzlichen Tunnelwaschgerätes im Jahr 2022 konnte so die Wartung in Deggendorf von drei auf zwei Sperrtage verkürzt werden.

Aufgrund der erforderlichen Grünpflegearbeiten im Umfeld des Tunnels lassen sich die Arbeiten nicht nachts ausführen. Bei der Grünpflege, die unter anderem Gehölzpflege und den Freischnitt des Lichtraumprofils umfasst, kommt schweres Gerät zum Einsatz. Ohne Tageslicht und lediglich mit künstlicher Beleuchtung besteht die Gefahr, dass Schäden an der außerhalb der Tunnelröhren befindlichen Ausstattung entstehen. Hinzu kommt, dass es früher häufig Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Lärmbelästigung gab. Diese konnten weitestgehend ausgeräumt werden, indem die beanstandeten Lautsprechertests in den Morgenstunden angesetzt wurden. Bei nächtlichen Wartungsarbeiten könnten diese nicht mehr in den Morgenstunden ausgeführt werden, da dieser Zeitraum dann für den Abbau der Verkehrssicherung und weiterer Geräte benötigt würde.

Warum sieht man so wenige Arbeiter?

Die Arbeiten finden in den Tunnelröhren und im Betriebsgebäude statt. Wegen der jeweiligen Sperrungen können Autofahrer die Arbeiter gar nicht sehen.

Organisatorisch, personaltechnisch und arbeitsrechtlich ist es unmöglich, alle beteiligten Arbeiter gleichzeitig einzusetzen. Auch in einem gesperrten Tunnel brauchen die Arbeiter Platz für Fahrzeuge und Geräte – zeitweise sind bis zu 50 Personen vor Ort. Daher gibt es einen genauen Zeitplan, nach dem die verschiedenen Fachfirmen ihre Arbeiten erledigen.

Warum findet die Wartung nicht in den Ferien statt?

Eine auf Tunnelwartungen spezialisierte Fachfirma leitet die Wartungen in Deggendorf und Regen. Sie muss sich dafür mit Fachfirmen aus der Region abstimmen, die bei der Wartung in den Tunnelröhren Hand in Hand arbeiten. Dies muss sehr frühzeitig koordiniert werden, dafür hat sich ein fester Termin Mitte April bzw. Anfang Oktober bewährt. Dem Wunsch, die Wartung zum Beispiel in die Osterferien zu verlegen, kann so allerdings nicht entsprochen werden, da Ostern nicht an einem festen Termin gefeiert wird und somit auch der Zeitpunkt der Osterferien wechselt.

Allgemein können die Wartungen aus temperaturtechnischen Gründen und wegen des Winterdienstes, bei dem die Straßenmeistereien gebunden sind, nicht im Winter ausgeführt werden. So steht im Frühjahr ein Zeitraum von März bis Mai und im Herbst ein Zeitraum von Ende August bis Oktober zur Verfügung, um den vorgeschriebenen 6-monatigen Abstand zwischen zwei Wartungen zu garantieren. Weniger Wartungen bzw. längere Wartungsabstände würden mehr kurzfristige Sperrungen bedeuten.

Weitere Informationen zum Thema Tunnel

Sie wollen noch mehr zum Thema Tunnel erfahren? Die Bundesanstalt für Straßenwesen (bast) hat dazu eine interessante Broschüre erstellt: Sicherheit geht vor – Straßentunnel in Deutschland (bast.de)