Abschnitt 3 – auf Höhe Bergern
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
A1 Umwandlung von Nadelforsten in Laubmischwälder
Die Umwandlung soll durch Auflichtung und Unterpflanzung erfolgen. Die Artenauswahl erfolgt standortbezogen in Absprache mit dem Forstamt und der unteren Naturschutzbehörde.
A3 Anlage von Reptilienlebensräumen
Im Kontakt zur Bahnstrecke soll ein Streifen von 5 m Breite einmal jährlich ab 15.7. gemäht werden. In diesem Streifen sind in Abständen von 30 m mind. 4 m² große Steinhaufen vorzusehen. Die angrenzenden Grünlandbereiche werden zweimal jährlich (1. Schnitt ab 1.6. bzw. 2. Schnitt ab 15.7.) gemäht werden.
Die Umsetzbarkeit der dargestellten Ausgleichsflächen kann im Einzelfall – je nach Eigentumsverhältnissen – variieren. In den Plänen ist der Optimalfall eingezeichnet.
MASSNAHMEN ZUR GESTALTUNG DES STRASSENRAUMES
G1 Bankette
Zur Herstellung von Straßenbanketten mit hoher Tragfähigkeit zur Gewährleistung einer bestmöglichen Verkehrssicherheit und zur Geringhaltungdes künftigen Pflegeaufwands erfolgen auf den Straßenbanketten kein Oberbodenauftrag und keine Ansaat. Zulassen einer Selbstbegrünung.
G2 Entwässerungsmulden
Die Entwässerungsmulden werden mit Oberboden angedeckt und mit autochthonem Saatgut angesät.
G4 Böschungen ohne flächige Gehölzpflanzungen
Aus Gründen der Böschungsstabilisierung werden die Böschungen grundsätzlich mit Oberboden angedeckt und angesät. Die Ansaat erfolgt grundsätzlich mit autochthonem Saatgut, wenn damit die gleiche Stabilisierung wie mit einer Regelsaatgutmischung (RSM) erreicht werden kann.
G5 Flächige Gehölzpflanzungen auf Böschungen
Damm- und Einschnittsböschungen, die zur Einbindung der Straße in die Landschaft flächig bepflanzt werden sollen, werden mit Oberboden angedeckt und angesät. Die flächige Gehölzpflanzung erfolgt mehrreihig (mindestens 3-reihig) im Dreiecksverband (1,0 m x 1,5 m) und in einer Gruppenbildung von 3-5 Stück pro Art.
G7 Gestaltung der Geländeauffüllungen
Landschaftsgerechte Gestaltung der Geländeauffüllungen hinsichtlich der Höhe der Ablagerungen. Die Geländeauffüllungen werden entsprechend ihrer früheren Nutzung rekultiviert.
G8 Landschaftsgerechte Gestaltung von Fließgewässern
Die Bachabschnitte, in die eingegriffen werden muss, werden nach gewässerökologischen Kriterien durch wechselnde Breite, Tiefe und wechselndes Gefälle ohne Laufverkürzung naturnah neu gestaltet. Zur schnelleren und gezielten Entwicklung der Flächen ist die Einbringung von Aushubmaterial mit austriebsfähigen Pflanzenteilen und Samen aus dem ursprünglichen Gewässerabschnitt anzustreben. Zusätzlich ist eine gruppenweise Pflanzung von Schwarzerlen vorzusehen.
MINIMIERUNGSMASSNAHMEN
M1 Verbesserung der Durchlässigkeit von Querungsbauwerken
Durch Anlage grösserer Durchlässe wird die biologische Durchgängigkeit im Bereich von Gewässerquerungen sowohl für aquatische als auch terrestrische Arten verbessert.
M2 Entsiegelung aufgelassene Straßenstücke
Durch Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche werden Belastungen des Naturhaushaltes minimiert.
M3 Regenrückhaltebecken
Durch Anlage von Regenrückhaltebecken mit Ölabscheidern werden Belastungen der Vorfluter sowie Abflußspitzen gemindert.
SPEZIELLE SCHUTZMASSNAHMEN
S1 Fischotterschutzmaßnahmen
Durch Vergrößerung der Querungsbauwerke im Trassenbereich und Anlage einer einseitigen hochwasserfreien Berme sowie durch Einbringen von größeren Steinen bei der Querung des Wirtschaftsweges wird die Durchgängigkeit insbesondere für den Fischotter erhalten und verbessert. Bisher ist dieser Bereich durch naturferne Uferverbauung und zwei Rohrdurchlässe deutlich vorbelastet. Zur Vermeidung einer Störung des vorwiegend dämmerungs- und nachtaktiven Fischotters durch Baubetrieb und Flutlicht erfolgen während der Dämmerung und in der Nacht keine Bauarbeiten.
S3 Schutz wertvoller Biotope durch Anlage von Bauzäunen
Zum Schutz bestehender Waldbestände und zur Rekultivierung der für das Baufeld vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen erfolgt eine Pflanzung ( standortgerechte Gehölze ). Festlegung der genauen Lage und Tiefe und Artenauswahl erfolgt in Abstimmung mit den Eigentümern.
S4 Waldrand-/Waldunterpflanzung zum Schutz bestehender Waldbestände
Zum Schutz bestehender Waldbestände und zur Rekultivierung der für das Baufeld vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen erfolgt eine Pflanzung ( standortgerechte Gehölze ). Festlegung der genauen Lage und Tiefe und Artenauswahl erfolgt in Abstimmung mit den Eigentümern.