ORTSUMGEHUNG RUHMANNSFELDEN
Bedeutung der Ortsumfahrung Ruhmannsfelden im B11-Streckenabschnitt Deggendorf – Patersdorf
Die Ortsumfahrung Ruhmannsfelden ist ein weiterer wichtiger Mosaikstein im Gesamtausbau der B11 von Deggendorf bis Zwiesel/ Bayerisch Eisenstein (Bundesgrenze). Derzeit befindet sich außerdem das Projekt Ortsumgehung Schweinhütt im Genehmigungsverfahren. Damit werden die bisherigen hohen volkswirtschaftlichen Investitionen der bereits realisierten Ortsumgehungen von Zwiesel, von Regen mit dem Tunnel und der Verlegung in Deggendorf mit ihren beiden Tunneln zur gesamtwirtschaftlichen Vollendung weitergeführt.
Der Projektstand Mai 2024
1. Das Planfeststellungsverfahren wurde 2017 eingeleitet.
2. Das Anhörungsverfahren läuft derzeit.
3. Der Erörterungstermin hat im September 2020 stattgefunden.
Detaillierte Informationen zum Planfeststellungsverfahren für die Ortsumfahrung Ruhmannsfelden finden Sie unter diesem Link zur Webseite der Regierung von Niederbayern.
Vorgeschichte der Ortsumgehung Ruhmannsfelden
Überlegungen und Planungen zu einer verkehrlichen Verbesserung und Entlastung durch eine Ortsumgehung von Ruhmannsfelden reichen zurück in die Anfänge der 1970er Jahre, als eine Verlegung in das Wandelbachtal östlich von Ruhmannsfelden geprüft wurde.
• 1978 hat sich der Marktgemeinderat von Ruhmannsfelden bereits für den Bau einer Westumgehung ausgesprochen.
• 1996 – 2000: Raumordnungsverfahren zur Linienführung
• 2006: Kostenvergleich Westumgehung – Ausbauvariante. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stimmt einer Westumgehung zu.
• 2008: Online-Umfrage der Passauer Neuen Presse mit 62,2% pro Ortsumgehung.
• 2011 entscheidet sich der Marktrat von Ruhmannsfelden gegen eine Westumgehung und für einen Ausbau der B11.
• 2012: Informationsveranstaltung in Ruhmannsfelden zu einer Westumgehung bzw. einer in Tieflage geführten Ausbauvariante
• 2013: Der Marktgemeinderat hat sich wieder für eine Westumgehung ausgesprochen.
• 2013: Bürgerinformationsveranstaltung zu einer Westumgehung wie auch einer in Tieflage geführten Ausbauvariante.
• 2013: Bürgerentscheid mit einer Mehrheit für eine Westumgehung.
• 2014: Nach dem Bürgerentscheid, wurden die durch die vorausgegangenen Diskussionen unterbrochenen Planungsarbeiten für ein Genehmigungsverfahren bezüglich einer Westumgehung mit Alternativvariante Tieflage vom Bauamt wieder aufgenommen.
• 2014: Marktratssitzung mit öffentlicher Information zum Projektstand
• 2015: Antrag des Bauamtes auf Einleitung und Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Niederbayern
• 2017: Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Regierung von Niederbayern
Die Gegenüberstellung der beiden Varianten der Streckenführung zeigt die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Westliche Umfahrung
• Der Ort wird nicht durchschnitten.
• Kein Abbruch von bestehenden Gebäuden
• Ruhmannsfelden kann sich innerorts entwickeln.
• Die gesetzlichen Lärmgrenzwerte für Huberweid werden eingehalten.
• Höherer Landschaftsverbrauch
Innerörtliche Tieferlegung
• Der Ort bekommt eine Tieflage, die ein zentrales Brückenbauwerk
erforderlich macht. Das Queren ist auch für Fußgänger und
Radfahrer nur noch über diese Brücke möglich.
• Die Tieflage der B11 erfordert eine zusätzliche Längsstraße.
• Ruhmannsfelden bleibt dauerhaft durchschnitten.
• Lärmbelastungen bleiben dauerhaft bestehen.
• Bestehende Gebäude werden beeinträchtigt und müssen teils abgerissen werden.
• Ruhmannsfelden kann sich innerorts nicht zusammen entwickeln.
• Geringerer Landschaftsverbrauch
Auf dieser Karte sehen Sie den Trassenverlauf der ca. 3,3 km langen Ortsumfahrung bei Ruhmannsfelden inkl. der Ingenieurbauwerke.