Abschnitt 2 – zwischen Datting und Begern
AUSGLEICHSMASSNAHMEN
A1 Umwandlung von Nadelforsten in Laubmischwälder
Die Umwandlung soll durch Auflichtung und Unterpflanzung erfolgen. Die Artenauswahl erfolgt standortbezogen in Absprache mit dem Forstamt und der unteren Naturschutzbehörde.
A2 Extensivierung von Grünland
Intensiv genutztes, artenarmes Grünland wird durch gezielte Aushagerungsmahd in artenreiche, zweischürige Mähwiesen umgewandelt.
Die Umsetzbarkeit der dargestellten Ausgleichsflächen kann im Einzelfall – je nach Eigentumsverhältnissen – variieren. In den Plänen ist der Optimalfall eingezeichnet.
MASSNAHMEN ZUR GESTALTUNG DES STRASSENRAUMES
G1 Bankette
Zur Herstellung von Straßenbanketten mit hoher Tragfähigkeit zur Gewährleistung einer bestmöglichen Verkehrssicherheit und zur Geringhaltungdes künftigen Pflegeaufwands erfolgen auf den Straßenbanketten kein Oberbodenauftrag und keine Ansaat. Zulassen einer Selbstbegrünung.
G2 Entwässerungsmulden
Die Entwässerungsmulden werden mit Oberboden angedeckt und mit autochthonem Saatgut angesät.
G3 Gestaltung ebener straßen(begleitender) Geländeangleichungen (kleinflächige Auffüllungen /Ausschlitzungen)
Zur Schaffung von Magerstandorten wird auf eine Andeckung mit Oberboden verzichtet. Die Begrünung erfolgt durch Selbstansiedelung mit standorttypischen Gräsern und Kräutern.
G4 Böschungen ohne flächige Gehölzpflanzungen
Aus Gründen der Böschungsstabilisierung werden die Böschungen grundsätzlich mit Oberboden angedeckt und angesät. Die Ansaat erfolgt grundsätzlich mit autochthonem Saatgut, wenn damit die gleiche Stabilisierung wie mit einer Regelsaatgutmischung (RSM) erreicht werden kann.
G5 Flächige Gehölzpflanzungen auf Böschungen
Damm- und Einschnittsböschungen, die zur Einbindung der Straße in die Landschaft flächig bepflanzt werden sollen, werden mit Oberboden angedeckt und angesät. Die flächige Gehölzpflanzung erfolgt mehrreihig (mindestens 3-reihig) im Dreiecksverband (1,0 m x 1,5 m) und in einer Gruppenbildung von 3-5 Stück pro Art.
G6 Pflanzung von Einzelbäumen/Baumreihen
Pflanzung von den Straßenraum optisch einfassende Großbäumen, u.a. in Bereichen, in denen ein Erhalt landschaftsbildprägender Bäumenicht möglich ist.
G7 Gestaltung der Geländeauffüllungen
Landschaftsgerechte Gestaltung der Geländeauffüllungen hinsichtlich der Höhe der Ablagerungen. Die Geländeauffüllungen werden entsprechend ihrer früheren Nutzung rekultiviert.
MINIMIERUNGSMASSNAHMEN
M2 Entsiegelung aufgelassene Straßenstücke
Durch Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenbereiche werden Belastungen des Naturhaushaltes minimiert.
M3 Regenrückhaltebecken
Durch Anlage von Regenrückhaltebecken mit Ölabscheidern werden Belastungen der Vorfluter sowie Abflußspitzen gemindert.
SPEZIELLE SCHUTZMASSNAHMEN
S3 Schutz wertvoller Biotope durch Anlage von Bauzäunen
Zum Schutz bestehender Waldbestände und zur Rekultivierung der für das Baufeld vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen erfolgt eine Pflanzung ( standortgerechte Gehölze ). Festlegung der genauen Lage und Tiefe und Artenauswahl erfolgt in Abstimmung mit den Eigentümern.
S4 Waldrand-/Waldunterpflanzung zum Schutz bestehender Waldbestände
Zum Schutz bestehender Waldbestände und zur Rekultivierung der für das Baufeld vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen erfolgt eine Pflanzung ( standortgerechte Gehölze ). Festlegung der genauen Lage und Tiefe und Artenauswahl erfolgt in Abstimmung mit den Eigentümern.